Allgemeine Informationen zu den Sprachvoraussetzungen
Das ordnungsgemäße Studium der Evangelischen Theologie setzt die Kenntnis der lateinischen, der griechischen und der hebräischen Sprache voraus. Der Erwerb der für das Studium notwendigen Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch und das Ablegen der Sprachprüfungen Latinum, Graecum und Hebraicum sind Voraussetzungen des Studiums. Diese Sprachen können während der Anfangssemester an der Evangelisch-theologischen Fakultät (Griechisch und Hebräisch) und am Philologischen Seminar (Latein) erworben werden. Studierende werden ermutigt, weitere Sprachen der Antike und/oder Gegenwart zu erlernen.
Sprachanforderungen für einzelne Studiengänge
Akademische Abschlussprüfung: Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind das Zeugnis über das Latinum, das Graecum und das Hebraicum.
(Diplomprüfungsordnung §7)
Erste theol. Dienstprüfung: Der Meldung zur Zwischenprüfung sind beizulegen: das Zeugnis des Latinum, des Graecum und des Hebraicum.
(KIZPO §4)
Magister Theol.: Nachweis über zureichende Kenntnisse in der griechischen, der hebräischen und der lateinischen Sprache. Über Ausnahmen in Bezug auf hebräische und lateinische Sprachkenntnisse entscheidet die Fakultät.
(Ordnung für die Magisterprüfung §3)
Magister Nebenfach: Für die Wahl der Fächer Biblische Archäologie, Altes Testament und Judaistik ist der Nachweis von Hebräischkenntnissen, die den Anforderungen des Hebraicums entsprechen, erforderlich, für die Wahl des Faches Neues Testament der Nachweis von Griechischkenntnissen, die den Anforderungen des Graecum entsprechen, für die übrigen Fächer der Nachweis von Latein- oder Griechischkenntnissen, die den Anforderungen des Latinum oder Graecum entsprechen. Ob diese Kenntnisse im Einzelfall vorliegen, entscheidet der Magisterprüfungsausschuss der Fakultät.
(Prüfungsordnung für das Nebenfach "Evangelische Theologie" im Rahmen der Magisterprüfungsordnungen an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen §5)
Staatsexamen Lehramt Hauptfach: Latinum oder Lateinkenntnisse, die den Anforderungen des Latinums entsprechen; Graecum oder Griechischkenntnisse, die den Anforderungen des Graecums entsprechen. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, soll der Nachweis zu Beginn des Studiums, spätestens aber zum Zeitpunkt der Meldung zur akademischen Zwischenprüfung erbracht werden.
Staatsexamen Lehramt Beifach: Latein- und Griechischkenntnisse. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder eine Ergänzungsprüfung (Latinum, Graecum) nachgewiesen sind, ist die erfolgreiche Teilnahme an Übungen in Latein und Griechisch, die das Studium theologischer Texte ermöglichen, erforderlich. Der Nachweis entsprechender Latein- und Griechischkenntnisse ist zu Beginn des Studiums, spätestens zum Zeitpunkt der Meldung zur akademischen Zwischenprüfung zu erbringen.
Judaistik
Bachelor of Arts Hauptfach und Nebenfach: Für das Studium der Judaistik im Haupt- und Nebenfach sind durch entsprechende Prüfungszeugnisse nachzuweisende gute Kenntnisse des Englischen Voraussetzung und Kenntnisse in mindestens einer weiteren klassischen oder modernen Fremdsprache notwendig.
(Prüfungs- und Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Judaistik mit akademischer Abschlussprüfung (B.A./M.A.- Studiengang) vom 8. Oktober 2004, §4)
Master of Arts: [Über die erforderlichen fremdsprachlichen Anforderungen des einschlägigen Bachelor-Studienganges hinaus keine weiteren fremdsprachlichen Voraussetzungen.]
Siehe auch Studien- und Prüfungsordnungen


